Das sagen unsere Kunden ...

"Viele verschiedene CMS standen uns zur Auswahl, aber kaum eines bot das mehr als umfassende Spektrum an Möglichkeiten und Funktionen wie Aioota!. Alle unser gegenwärtigen Ansprüche konnten so umgesetzt werden, und zukünftige Aufgaben stellen für das System auch kein Problem dar. In unserem Fall griffen wir auf das Service der graphischen Umsetzung durch das Aiyoota-Team zurück. Mit großem Erfolg! Alle unsere Vorgaben wurden exakt und kompromisslos in kürzester Zeit umgesetzt. Die Zusammenarbeit war reibungslos, auch wenn sie über große Distanzen und Grenzen ging."

DI (FH) Hermann N. Reimoser
Geschäftsführer Apartment Zero Ltd. & Co. KEG
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Neue "Idee" bzgl. Widerrufsrecht bei Online-Shops

Wenn man einen Online-Shop betreibt, hat man immer wieder mit dem Widerrufsrecht zu tun. Und wenn Sie sich nicht mit den vielen, windigen Abmahnanwälten abmühen möchten, sollte man sich stets mit den aktuellen Versionen des Widerrufsrechts auseinandersetzen. Und nun das: Es wird ernsthaft erwägt, dass Kunden keinen Ausgleich mehr dafür zahlen müssen, wenn sie das Produkt "nur mal auf Funktionalität geprüft haben". Das bedeutet, dass fortan der nur mal auf Funktion getestete Hochzeitsanzug - und der Funktionstest wird halt leider einen bestimmten Tag lang dauern - ohne "Wertausgleich" zurückgeschickt werden wird. Natürlich auf Kosten des Shopbetreibers. Mal im Ernst: Wie meinen die, wie das "ehrlich" ablaufen wird?
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